„Vakantiehuis met sauna” , Hogeweg 90, Burgh-Haamstede (NL); Magnoliapad 31
Eigentümerin: Fam. A.B. van den Berge (im Nachstehenden: Vermieterin).

Artikel 1 Schutz der Vermieterin.
Vermieterin kann für irgendeine Störung, Änderung oder Verhinderung des Aufenthalts des Kunden nicht verantwortlich gemacht werden, wenn diese die Folge unvorhersehbarer oder unüberwindbarer Ereignisse ohne ihren Willen ist. Vermieterin kann für Unannehmlichkeiten, die durch die Arbeit Dritter wie Gemeinde, Provinz usw. verursacht worden sind, nicht verantwortlich gemacht werden. Gleiches gilt, wenn es um die Unterbrechung der Gas-, Strom oder Internetversorgung geht. Vermieterin lehnt jegliche Verantwortung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck, persönlichen Besitztümern oder Fahrzeug wie auch Kosten ab, die mit der durch die Verspätung nichtrechtzeitigen Erreichung des Ferienhauses im Zusammenhang stehen.

Artikel 2. Reservierung und Preis.
Eine Reservierung ist ab jenem Zeitpunkt gültig, wenn die Vermieterin die erforderliche Anzahlung empfangen hat. Die Zahlung des Betrages bedeutet, dass der Mieter von den hier erwähnten allgemeinen Mietbedingungen und der vollständigen Umschreibung der Wohnung, die er gemietet hat, Notiz genommen und sich hiermit einverstanden erklärt hat.
Der Preis der Ferienwohnung Hogeweg 90, Magnoliapad 31, (im Nachstehenden: Ferienwohnung) ist in Euros berechnet und pro Woche festgestellt worden. Im Nettomietpreis sind 6% MwSt. einbegriffen. Sofern nicht anderweitig angegeben, sind zusätzliche Kosten wie Energiekosten und der Endhausputz nicht im Mietpreis einbegriffen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Buchung eine Rücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Artikel 3. Bezahlung des Mietpreises.
Für jede Reservierung sind 100% des Mietpreises anzuzahlen. Bei der Buchung /Unterzeichnung sind 50% der Gesamtmietsumme innerhalb von einer Woche zu zahlen, und 50% der Gesamtmietsumme sind bis spätestens 4 Wochen vor dem Anfang des Aufenthalts seitens der Vermieterin zu empfangen. Hat dies nicht stattgefunden, empfängt der Mieter eine Bekanntgabe mit der Bitte, die Mietsumme umgehend nachträglich zu zahlen.
Findet diese Zahlung nicht statt, wird dies als eine Stornierung der Reservierung der Wohnung durch den Mieter betrachtet und sind die Stornierungsbedingungen des Artikels 4 anwendbar. Vermieterin ist dann gleichzeitig berechtigt, die betreffende Ferienwohnung erneut zur Vermietung anzubieten. Bei kurzfristiger Reservierung, das heißt 4 Wochen oder kürzer vor dem Anfang der Mietperiode, hat der Mieter die Gesamtmietsumme unmittelbar auf das Bank- oder Girokonto der Vermieterin zu überweisen.

Artikel 4. Stornierung durch den Mieter.
Jede Stornierung muss bei der Vermieterin schriftlich gemeldet werden. Abhängig von dem geltenden Stornierungsdatum stellt die Vermieterin folgende Beträge in Rechnung:
1. Stornierung weniger als 14 Kalendertage (2 Wochen) vor dem Anfang der Mietperiode: 100% der Gesamtmietsumme
2. Stornierung innerhalb von 8 Wochen bis 14 Kalendertagen vor dem Anfang der Mietperiode: 75% der Gesamtmietsumme.
3. Stornierung länger als 8 Wochen vor dem Anfang der Mietperiode: 25% der Gesamtmietsumme

5. Stornierung durch die Vermieterin.
Ist die Vermieterin durch unvorhersehbare Umstände wie Brand oder eine Naturkatastrophe gezwungen, den Mietvertrag zu stornieren, hat sie den Mieter unverzüglich hierüber zu informieren und ist der vorausbezahlte Betrag umgehend vollständig zurückzuüberweisen. Mieter ist zu nichts anderem als zur Rückforderung des Betrages berechtigt.

6. Beschwerden und Streitigkeiten.
Keine einzige Beschwerde wird behandelt, wenn diese nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Inbesitznahme der Ferienwohnung telefonisch gemeldet und danach schriftlich bestätigt wird. Gleiches gilt, wenn sich während des Aufenthalts etwas Ernsthaftes ereignet. Weigert der Mieter sich, die Ferienwohnung in Besitz zu nehmen, weil der Wohnungszustand nicht dem entspricht, was er hierzu anständigerweise erwarten darf, hat er die Vermieterin umgehend zu kontaktieren. Ist es nicht möglich, eine Einigung zu erreichen, ist die Beschwerde von einem Sachverständigen, Vollstreckungsbeamten oder Notar zu überprüfen, um ein objektives Urteil zu erwerben. Der heutige Vertrag ist niederländischem Recht zufolge erstellt worden und muss nach niederländischem Recht interpretiert werden. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben könnten, unterliegen der exklusiven Gerichtsbarkeit des niederländischen Amtsgerichts.

7. Umschreibung.
Alle Informationen über die Ferienwohnung, die Einteilung, die Möbel oder die betreffende Ausstattung auf der Website www.vakantiehuis-met-sauna.nl sind aufgrund der Daten der Vermieterin im guten Glauben verschafft worden. Ergibt sich zwischen dem Reservierungszeitpunkt und dem Anfang der Mietperiode eine Änderung, hat die Vermieterin den Mieter hierüber zu informieren, aber dann kann Vermieterin hierfür nicht verantwortlich gemacht werden. Sollten sich die Informationen über die Ferienwohnung, Einteilung, Möbel, die Höchstzahl von Bewohnern oder die betreffende Ausstattung nicht als richtig erweisen, hat der Mieter die Vermieterin hierzu unverzüglich in Kenntnis zu setzen, damit Letztere einiges korrigieren kann. Alle Informationen über Tourismus, kulturelle und sportliche Tätigkeiten sind von Dritten verschafft worden und fallen nicht unter die Verantwortung der Vermieterin.

8. Ankunft und Aufbruch.
Die Ankunft in die Ferienwohnung findet normalerweise am oder nach 15.00 Uhr statt, sofern nicht anderweitig vereinbart worden ist. Es ist empfehlenswert, denjenigen, der den Empfang regelt, am Abend vor der Abfahrt telefonisch zu kontaktieren, um eine genaue Zeit und einen genauen Ort zu verabreden und erneut anzurufen, wenn die Ankunftszeit wegen unvorhersehbarer Umstände geändert werden muss. Wird dieses Verfahren nicht eingehalten, kann Vermieterin nicht verantwortlich gemacht werden, wenn der Mieter die Inbesitznahme der Wohnung nicht übernehmen kann, wenn dieser an Ort und Stelle eintrifft. Die Ferienwohnung muss am Aufbruchstag am Ende der vereinbarten Mietperiode bis spätestens 10.00 Uhr verlassen sein.

9. Höchstzahl von Bewohnern.
Außer wenn die Vermieterin hierzu im Voraus Zustimmung gegeben hat, dürfen in der Ferienwohnung nicht mehr als 4 Logiergäste sein.
Wird diese Zahl überschritten, kann derjenige, der den Empfang regelt, diesen zusätzlichen Personen den Zugang zur Ferienwohnung verweigern. Werden ohne das Wissen desjenigen, der den Empfang regelt, zu einem späteren Zeitpunkt trotzdem mehr Personen als Logiergast eingeladen, kommt pro zusätzliche Person eine Forderung von 10% der Gesamtmietsumme dazu. Ist von dieser Situation die Rede, wird diese Forderung von der Kaution abgezogen oder gesondert fakturiert.

10. Zusätzliche Bedingungen.
In die Ferienwohnung ist es NICHT erlaubt, ein Haustier mitzunehmen. Auch darf in der Wohnung NICHT geraucht werden. Das Mindestalter des Mieters/Vertragspartners ist 21 Jahre. Energiekosten werden zum Mietpreis hinzugezählt und sind auf einen durchschnittlichen Verbrauch von Gas, Strom und Wasser gegründet. Saisoneinfluss wird berücksichtigt.

11. Kaution.
Nach der Überprüfung der Ferienwohnung und der Feststellung, dass sie in Ordnung ist, wird die Kaution innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Abfahrt auf das Konto des Mieters zurücküberwiesen.